REM

Ferienhäuser am Atlantik
Ursula Neukirchen GmbH
- Individuelle Ferienhausvermittlung
-

Bökenkamp 5
D - 48161 Münster

Fon: 0 25 33 - 91 99 017-0
Fax: 0 25 33 - 91 99 146

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Bitte lesen Sie sich die folgenden Bedingung durch.

Ihren Buchungswunsch können Sie am Ende der Vertragsbedingungen eingeben....

Vertragsbedingungen

1. Vertragsparteien: Der Mietvertrag wird ausschließlich zwischen dem Mieter und dem Eigentümer/Beauftragten des Eigentümers abgeschlossen. Die Firma Ferienhäuser am Atlantik, Ursula Neukirchen GmbH - im folgenden kurz U. Neukirchen GmbH - ist als Vermittler sowie als Vertreter des Vermieters bzw. dessen Beauftragten tätig.

2. Abschluß des Mietvertrages: Mit Aushändigung des Mietvertrages wird das Ferienhaus für den Kunden reserviert. Der Mietvertrag wird wirksam, wenn der Mieter binnen 5 Tagen nach Zugang den gegengezeichneten Vertrag zurücksendet und die Anzahlung leistet. Wird die Frist von 5 Tagen überschritten, der Vertrag aber gleichwohl von der Vermittlerin textlich bestätigt, so kommt er mit der Bestätigung zustande.

3. Zahlungen: Die im Mietvertrag angegebenen Zahlungen sind an die U. Neukirchen GmbH auf eines der angegebenen Konten zu leisten; die U. Neukirchen GmbH besitzt Inkassovollmacht für den Vermieter. Die Anzahlung ist bei Vertragsabschluß zu leisten. Der Restbetrag ist fällig: bei Buchungen für Frankreich 4 bzw. 6 Wochen, bei Buchungen für England 8 Wochen vor Mietbeginn. Bei einer kurzfristigen Anmietung (innerhalb der 4, 6 bzw. 8 Wochen-Frist) ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Wird der Restbetrag zum Fälligkeitstermin trotz Aufforderung nicht an die U. Neukirchen GmbH bezahlt, kann das Ferienhaus erneut angeboten werden. Die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung des Restbetrages bleibt bestehen. Gelingt es der U. Neukirchen GmbH, das Ferienhaus erneut zu vermitteln, so gilt im übrigen Ziffer 14, Satz 2 der Vertragsbedingungen.

Zusammen mit der Anzahlungsbestätigung wird ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB übersandt. Dieser sichert die an uns geleisteten Zahlungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ab.

Reisepreissicherung

4. Nebenkosten:

a) Frankreich: Kosten für Strom, Gas, Wasser sind nur dann zusätzlich zu zahlen, wenn dies in der Preisliste bzw. Hausbeschreibung ausdrücklich erwähnt ist; zusätzlich werden meistens abgerechnet evtl. anfallende Kosten für Heizung, Telefon und Endreinigung sowie Kurtaxe.

b) England: Strom-, Gas- und Heizungskosten werden - wenn nicht ausdrücklich im Preis inbegriffen - entweder bei der Abreise dem tatsächlichen Verbrauch entsprechend berechnet oder durch Einwurf von Münzen in einen Münzautomaten vom Mieter bezahlt.

5. Kaution: in Frankreich ist bei Einzug in die Mieträume generell, in England nur vereinzelt eine Kaution zu hinterlegen. Die Kaution ist vorgesehen für evtl. entstandene Schäden bzw. für Kosten, die bei unzureichender Endreinigung für das Nachputzen entstehen; daneben für zusätzliche Kosten wie Telefon und Heizung.

6. An- und Abreise: Die Vermietung erfolgt in der Regel wochenweise von Samstag zu Samstag. Abweichungen hiervon sind bei den Hausbeschreibungen/Preislisten aufgeführt.

7. Höchstzahl der zur Benutzung der Räume berechtigten Personen: Die in den Hausbeschreibungen angegebene Personenzahl darf nicht überschritten werden.

8. Schäden am Haus bzw. an Einrichtungsgegenständen, die vom Mieter verursacht werden, sind nicht durch den Mietpreis abgedeckt. In England regulieren Sie einen derartigen Schaden bitte an Ort und Stelle mit dem Eigentümer bzw. Schlüsselhalter. In Frankreich regulieren Sie einen derartigen Schaden bitte an Ort und Stelle mit dem Eigentümer, ansonsten werden derartige Schäden oft auch über die Kaution reguliert. Bitte stellen Sie sicher, daß Ihre Privat-Haftpflicht- Versicherung auch Schäden an angemieteten Ferienhäusern/-wohnungen im Ausland versichert.

9. Alle notwendigen Einrichtungsgegenstände - wie Geschirr, Küchengeräte, Decken und Kopfkissen bzw. Nackenrollen sind vorhanden, außer der Bett- und Tischwäsche sowie der Hand- und Küchentücher. Bitte beachten Sie, daß die angegebenen Gartenmöbel und Sitzmöbel im Wohnraum nicht immer für die maximale Belegungszahl ausreichen.

10. Die Endreinigung ist grundsätzlich vom Mieter durchzuführen, falls in den Hausbeschreibungen nichts anderes vermerkt ist. Auf Wunsch kann evtl. gegen gesonderte Bezahlung eine Putzhilfe gestellt werden.

11. Haustiere sind in England und Frankreich nur mit ausdrücklicher Genehmigung des jeweiligen Hausbesitzers zugelassen. In diesem Fall kann eine gesonderte Kaution verlangt werden. Die gültigen Einreisebestimmungen für Haustiere sind unbedingt zu beachten.

12. Beanstandungen: Alle Beanstandungen in Bezug auf die angemieteten Räume richten sich gegen den im Mietvertrag genannten Vermieter; die Beanstandungen sind diesem bzw. seinem Beauftragten oder seinem Schlüsselhalter unverzüglich zu melden. Wir bitten um Ihr Verständnis, daß Ansprüche wegen Beanstandungen, die nicht an Ort und Stelle vorgebracht wurden, ausgeschlossen sind. Bei Mängeln ist eine angemessene Frist zur Beseitigung einzuräumen.

13. Haftung: Schadenersatz wegen Nichterfüllung, verspäteter Erfüllung oder wegen Mängel kann nur verlangt werden, wenn der Vermieter diese zu vertreten hat. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere wegen höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Unruhen, Streik, Seuchen, Ungezieferplage oder Naturereignisse sind ausgeschlossen; ebenso bei Eintritt unvorhersehbarer und unvermeidbarer Umstände, wie z.B. behördlicher Anordnungen, plötzlicher Baustelle, Lärm durch Nachbarn sowie bei gelegentlichen Ausfällen oder Störungen in der Wasser-, Gas- oder Stromversorgung und der Elektro- oder Gasgeräte, die durch Verschleiß oder unsachgemäße Bedienung entstanden sind.

Die Firma U. Neukirchen GmbH hat alle Ferienhäuser sorgfältig ausgesucht und möglichst objektiv beschrieben entsprechend dem bei der Besichtigung vorgefundenen Zustand. Angaben, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, wie z.B. Freizeit-, Einkaufsmöglichkeiten etc., erfolgen ohne Gewähr.

14. Abstandnahme vom Mietvertrag: Wünscht der Mieter aus von dem Vermieter nicht zu vertretenden Gründen Abstand von dem geschlossenen Mietvertrag zu nehmen, so teilt er dies unverzüglich der Ursula Neukirchen GmbH als Vertreterin des Vermieters textlich mit; in diesem Fall bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Miete bestehen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart. Kann das Haus durch die Ursula Neukirchen GmbH neu vermittelt werden, erhält der Mieter gezahlte Mietbeträge zurück, wobei jedoch eventuelle Preisnachlässe und eine Entschädigung, mindestens jedoch € 80,00 den zu erstattenden Betrag mindern. Der Nachweis niedrigerer Kosten als der genannten Pauschale bleibt dem Mieter vorbehalten.

Reiseversicherungs-Tarife

15. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV):

Mit Abschluß des Mietvertrags wird ein RRV-Schutz ohne Selbstbeteiligung bei der Europäischen Reiseversicherung AG, München, angeboten. Diese Versicherung beinhaltet Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) und Reiseabbruchversicherung (RAB). Die Prämie ist gestaffelt nach der Höhe des Mietpreises. Für den Versicherungsschutz gelten ausschließlich die Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der Europäischen Reiseversicherung AG in der aktuellen Fassung, die nachfolgend auszugsweise angegeben sind:

Bei Ferienwohnungen besteht Versicherungsschutz für alle Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben und deren Angehörige. Haben mehr als 4 Personen und ggf. 2 weitere mitreisende, minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person. Die RRV erstattet im Rahmen der aktuellen VB-ERV die vertraglich geschuldeten Reise-Rücktrittskosten bei Nichtantritt oder Abbruch/außerplanmäßige Beendigung der Reise aus einem der folgenden versicherten Gründe:

- Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit der versicherten Person oder einer Risikoperson.

- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken.

- Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund von unerwarteter betriebsbedingter Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.

- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson einschließlich Arbeitsplatzwechsel.

- Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person/mitreisenden Risikoperson zur Schadensfeststellung erforderlich ist.

- Wiederholung einer nichtbestandenen Prüfungen an einer Schule/Universität, sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfinden soll.

Die ausgewiesenen Versicherungsprämien der RRV beinhalten im Versicherungsfall keine Selbstbeteiligung.

Zusammen mit den Mietunterlagen wird der Versicherungsschein ausgehändigt, der über weitere Einzelheiten informiert.

Im Versicherungsfall ist der Versicherte verpflichtet, die Europäische Reiseversicherung AG, Postfach 80 05 45, 81605 München, unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und gleichzeitig im Rücktrittsfall die Buchung bei der Firma Ferienhäuser am Atlantik, U. Neukirchen GmbH zu stornieren.

16. Die Hausbeschreibungen entsprechen dem Stand der Internetseitengenerierung. Irrtümer und nachträgliche Änderungen bleiben vorbehalten.

 ____________________________________________Stand 12/2023

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