| Ferienhäuser am AtlantikUrsula Neukirchen GmbH
 - Individuelle Ferienhausvermittlung -
          Bökenkamp 5D - 48161 Münster
Fon: 0 25 33 -
          91 99 017-0Fax: 0 25 33 - 91 99 146
 __________________________________________Bitte
        lesen Sie sich die folgenden Bedingung durch. Ihren
        Buchungswunsch können Sie am Ende der Vertragsbedingungen eingeben....1. Vertragsparteien: Der Mietvertrag
        wird ausschließlich zwischen dem Mieter und dem Eigentümer/Beauftragten des Eigentümers
        abgeschlossen. Die Firma Ferienhäuser am Atlantik, Ursula Neukirchen GmbH - im folgenden
        kurz U. Neukirchen GmbH - ist als Vermittler sowie als Vertreter des Vermieters bzw.
        dessen Beauftragten tätig. 2. Abschluß des Mietvertrages: Mit Aushändigung
        des Mietvertrages wird das Ferienhaus für den Kunden reserviert. Der Mietvertrag wird
        wirksam, wenn der Mieter binnen 5 Tagen nach Zugang den gegengezeichneten Vertrag
        zurücksendet und die Anzahlung leistet. Wird die Frist von 5 Tagen überschritten, der
        Vertrag aber gleichwohl von der Vermittlerin textlich bestätigt, so kommt er mit der
        Bestätigung zustande.  3. Zahlungen: Die im Mietvertrag
        angegebenen Zahlungen sind an die U. Neukirchen GmbH auf eines der angegebenen Konten zu
        leisten; die U. Neukirchen GmbH besitzt Inkassovollmacht für den Vermieter. Die Anzahlung
        ist bei Vertragsabschluß zu leisten. Der Restbetrag ist fällig: bei Buchungen für Frankreich
        4 bzw. 6 Wochen, bei Buchungen für England 8 Wochen vor Mietbeginn. Bei
        einer kurzfristigen Anmietung (innerhalb der 4, 6 bzw. 8 Wochen-Frist) ist der
        Gesamtbetrag sofort fällig. Wird der Restbetrag zum Fälligkeitstermin trotz Aufforderung
        nicht an die U. Neukirchen GmbH bezahlt, kann das Ferienhaus erneut angeboten werden. Die
        Verpflichtung des Mieters zur Zahlung des Restbetrages bleibt bestehen. Gelingt es der U.
        Neukirchen GmbH, das Ferienhaus erneut zu vermitteln, so gilt im übrigen Ziffer 14, Satz
        2 der Vertragsbedingungen.Zusammen mit der Anzahlungsbestätigung wird
        ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB übersandt. Dieser sichert die an uns
        geleisteten Zahlungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ab. 4. Nebenkosten: a) Frankreich: Kosten für Strom, Gas, Wasser sind
        nur dann zusätzlich zu zahlen, wenn dies in der Preisliste bzw. Hausbeschreibung
        ausdrücklich erwähnt ist; zusätzlich werden meistens abgerechnet evtl. anfallende
        Kosten für Heizung, Telefon und Endreinigung sowie Kurtaxe. b) England: Strom-, Gas- und Heizungskosten werden -
        wenn nicht ausdrücklich im Preis inbegriffen - entweder bei der Abreise dem
        tatsächlichen Verbrauch entsprechend berechnet oder durch Einwurf von Münzen in einen
        Münzautomaten vom Mieter bezahlt. 5. Kaution: in Frankreich ist bei Einzug in die
        Mieträume generell, in England nur vereinzelt eine Kaution zu hinterlegen. Die Kaution
        ist vorgesehen für evtl. entstandene Schäden bzw. für Kosten, die bei unzureichender
        Endreinigung für das Nachputzen entstehen; daneben für zusätzliche Kosten wie Telefon
        und Heizung. 6. An- und Abreise: Die Vermietung erfolgt in der
        Regel wochenweise von Samstag zu Samstag. Abweichungen hiervon sind bei den
        Hausbeschreibungen/Preislisten aufgeführt. 7. Höchstzahl der zur Benutzung der Räume berechtigten
        Personen: Die in den Hausbeschreibungen angegebene Personenzahl darf nicht
        überschritten werden.  8. Schäden am Haus bzw. an
        Einrichtungsgegenständen, die vom Mieter verursacht werden, sind nicht durch den
        Mietpreis abgedeckt. In England regulieren Sie einen derartigen Schaden bitte an
        Ort und Stelle mit dem Eigentümer bzw. Schlüsselhalter. In Frankreich regulieren
        Sie einen derartigen Schaden bitte an Ort und Stelle mit dem Eigentümer, ansonsten werden
        derartige Schäden oft auch über die Kaution reguliert. Bitte stellen Sie sicher, daß
        Ihre Privat-Haftpflicht- Versicherung auch Schäden an angemieteten
        Ferienhäusern/-wohnungen im Ausland versichert. 9. Alle notwendigen Einrichtungsgegenstände - wie
        Geschirr, Küchengeräte, Decken und Kopfkissen bzw. Nackenrollen sind vorhanden, außer
        der Bett- und Tischwäsche sowie der Hand- und Küchentücher. Bitte beachten Sie, daß
        die angegebenen Gartenmöbel und Sitzmöbel im Wohnraum nicht immer für die maximale
        Belegungszahl ausreichen. 10. Die Endreinigung ist grundsätzlich vom
        Mieter durchzuführen, falls in den Hausbeschreibungen nichts anderes vermerkt ist. Auf
        Wunsch kann evtl. gegen gesonderte Bezahlung eine Putzhilfe gestellt werden. 11. Haustiere sind in England und Frankreich
        nur mit ausdrücklicher Genehmigung des jeweiligen Hausbesitzers zugelassen. In diesem
        Fall kann eine gesonderte Kaution verlangt werden. Die gültigen Einreisebestimmungen für
        Haustiere sind unbedingt zu beachten.  12. Beanstandungen: Alle Beanstandungen in Bezug auf
        die angemieteten Räume richten sich gegen den im Mietvertrag genannten Vermieter; die
        Beanstandungen sind diesem bzw. seinem Beauftragten oder seinem Schlüsselhalter
        unverzüglich zu melden. Wir bitten um Ihr Verständnis, daß Ansprüche wegen
        Beanstandungen, die nicht an Ort und Stelle vorgebracht wurden, ausgeschlossen sind. Bei
        Mängeln ist eine angemessene Frist zur Beseitigung einzuräumen. 13. Haftung: Schadenersatz wegen Nichterfüllung,
        verspäteter Erfüllung oder wegen Mängel kann nur verlangt werden, wenn der Vermieter
        diese zu vertreten hat. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere wegen höherer
        Gewalt, wie z.B. Krieg, Unruhen, Streik, Seuchen, Ungezieferplage oder Naturereignisse
        sind ausgeschlossen; ebenso bei Eintritt unvorhersehbarer und unvermeidbarer Umstände,
        wie z.B. behördlicher Anordnungen, plötzlicher Baustelle, Lärm durch Nachbarn sowie bei
        gelegentlichen Ausfällen oder Störungen in der Wasser-, Gas- oder Stromversorgung und
        der Elektro- oder Gasgeräte, die durch Verschleiß oder unsachgemäße Bedienung
        entstanden sind. Die Firma U. Neukirchen GmbH hat alle Ferienhäuser
        sorgfältig ausgesucht und möglichst objektiv beschrieben entsprechend dem bei der
        Besichtigung vorgefundenen Zustand. Angaben, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen,
        wie z.B. Freizeit-, Einkaufsmöglichkeiten etc., erfolgen ohne Gewähr. 14. Abstandnahme vom Mietvertrag: Wünscht
        der Mieter aus von dem Vermieter nicht zu vertretenden Gründen Abstand von dem
        geschlossenen Mietvertrag zu nehmen, so teilt er dies unverzüglich der Ursula Neukirchen
        GmbH als Vertreterin des Vermieters textlich mit; in diesem Fall bleibt die
        Verpflichtung zur Zahlung der Miete bestehen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas
        Abweichendes vereinbart. Kann das Haus durch die Ursula Neukirchen GmbH neu vermittelt
        werden, erhält der Mieter gezahlte Mietbeträge zurück, wobei jedoch eventuelle
        Preisnachlässe und eine Entschädigung, mindestens jedoch  80,00 den zu
        erstattenden Betrag mindern. Der Nachweis niedrigerer Kosten als der genannten Pauschale
        bleibt dem Mieter vorbehalten. 
         15. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
        (RRV):  Mit Abschluß des Mietvertrags wird ein RRV-Schutz ohne
        Selbstbeteiligung bei der Europäischen Reiseversicherung AG, München, angeboten.
        Diese Versicherung beinhaltet Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) und
        Reiseabbruchversicherung (RAB). Die Prämie ist gestaffelt nach der Höhe des Mietpreises.
        Für den Versicherungsschutz gelten ausschließlich die Versicherungsbedingungen für
        Reiseversicherungen der Europäischen Reiseversicherung AG in der aktuellen Fassung, die nachfolgend
        auszugsweise angegeben sind: Bei Ferienwohnungen besteht Versicherungsschutz für alle
        Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert
        haben und deren Angehörige. Haben mehr als 4 Personen und ggf. 2 weitere mitreisende,
        minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen
        der versicherten Person. Die RRV erstattet im Rahmen der aktuellen VB-ERV die vertraglich
        geschuldeten Reise-Rücktrittskosten bei Nichtantritt oder Abbruch/außerplanmäßige
        Beendigung der Reise aus einem der folgenden versicherten Gründe: - Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere
        Erkrankung, Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit der versicherten Person oder einer
        Risikoperson. - Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten
        Gelenken. - Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder
        einer mitreisenden Risikoperson aufgrund von unerwarteter betriebsbedingter Kündigung des
        Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. - Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die
        versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson einschließlich Arbeitsplatzwechsel. - Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder
        Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der versicherten
        Person/mitreisenden Risikoperson zur Schadensfeststellung erforderlich ist. - Wiederholung einer nichtbestandenen Prüfungen an einer
        Schule/Universität, sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die
        versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende
        stattfinden soll. Die ausgewiesenen Versicherungsprämien der RRV beinhalten
        im Versicherungsfall keine Selbstbeteiligung. Zusammen mit den Mietunterlagen wird der
        Versicherungsschein ausgehändigt, der über weitere Einzelheiten informiert. Im Versicherungsfall ist der Versicherte verpflichtet, die
        Europäische Reiseversicherung AG, Postfach 80 05 45, 81605 München, unverzüglich
        schriftlich zu benachrichtigen und gleichzeitig im Rücktrittsfall die Buchung bei der
        Firma Ferienhäuser am Atlantik, U. Neukirchen GmbH zu stornieren. 16. Die Hausbeschreibungen entsprechen dem Stand der
        Internetseitengenerierung. Irrtümer und nachträgliche Änderungen bleiben vorbehalten.  ____________________________________________Stand 12/2023 Haben Sie weitere Fragen, dann bitte
        hier eintragen:   oder
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