Ferienhäuser am Atlantik
Ursula Neukirchen GmbH
- Individuelle Ferienhausvermittlung -
Bökenkamp 5
D - 48161 Münster
Fon: 0 25 33 -
91 99 017
Fax: 0 25 33 - 91 99 146
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Bitte
lesen Sie sich die folgenden Bedingung durch.
Ihren
Buchungswunsch können Sie am Ende der Vertragsbedingungen eingeben....
1. Vertragsparteien: Der Mietvertrag
wird ausschließlich zwischen dem Mieter und dem Eigentümer/Beauftragten des Eigentümers
abgeschlossen. Die Firma Ferienhäuser am Atlantik, Ursula Neukirchen GmbH - im folgenden
kurz U. Neukirchen GmbH - ist als Vermittler sowie als Vertreter des Vermieters bzw.
dessen Beauftragten tätig.
2. Abschluß des Mietvertrages: Mit Aushändigung
des Mietvertrages wird das Ferienhaus für den Kunden reserviert. Der Mietvertrag wird
wirksam, wenn der Mieter binnen 5 Tagen nach Zugang den gegengezeichneten Vertrag
zurücksendet und die Anzahlung leistet. Wird die Frist von 5 Tagen überschritten, der
Vertrag aber gleichwohl von der Vermittlerin textlich bestätigt, so kommt er mit der
Bestätigung zustande.
3. Zahlungen: Die im Mietvertrag
angegebenen Zahlungen sind an die U. Neukirchen GmbH auf eines der angegebenen Konten zu
leisten; die U. Neukirchen GmbH besitzt Inkassovollmacht für den Vermieter. Die Anzahlung
ist bei Vertragsabschluß zu leisten. Der Restbetrag ist fällig: bei Buchungen für Frankreich
4 bzw. 6 Wochen, bei Buchungen für England 8 Wochen vor Mietbeginn. Bei
einer kurzfristigen Anmietung (innerhalb der 4, 6 bzw. 8 Wochen-Frist) ist der
Gesamtbetrag sofort fällig. Wird der Restbetrag zum Fälligkeitstermin trotz Aufforderung
nicht an die U. Neukirchen GmbH bezahlt, kann das Ferienhaus erneut angeboten werden. Die
Verpflichtung des Mieters zur Zahlung des Restbetrages bleibt bestehen. Gelingt es der U.
Neukirchen GmbH, das Ferienhaus erneut zu vermitteln, so gilt im übrigen Ziffer 14, Satz
2 der Vertragsbedingungen.
Zusammen mit der Anzahlungsbestätigung wird
ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB übersandt. Dieser sichert die an uns
geleisteten Zahlungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ab.
4. Nebenkosten:
a) Frankreich: Kosten für Strom, Gas, Wasser sind
nur dann zusätzlich zu zahlen, wenn dies in der Preisliste bzw. Hausbeschreibung
ausdrücklich erwähnt ist; zusätzlich werden meistens abgerechnet evtl. anfallende
Kosten für Heizung, Telefon und Endreinigung sowie Kurtaxe.
b) England: Strom-, Gas- und Heizungskosten werden -
wenn nicht ausdrücklich im Preis inbegriffen - entweder bei der Abreise dem
tatsächlichen Verbrauch entsprechend berechnet oder durch Einwurf von Münzen in einen
Münzautomaten vom Mieter bezahlt.
5. Kaution: in Frankreich ist bei Einzug in die
Mieträume generell, in England nur vereinzelt eine Kaution zu hinterlegen. Die Kaution
ist vorgesehen für evtl. entstandene Schäden bzw. für Kosten, die bei unzureichender
Endreinigung für das Nachputzen entstehen; daneben für zusätzliche Kosten wie Telefon
und Heizung.
6. An- und Abreise: Die Vermietung erfolgt in der
Regel wochenweise von Samstag zu Samstag. Abweichungen hiervon sind bei den
Hausbeschreibungen/Preislisten aufgeführt.
7. Höchstzahl der zur Benutzung der Räume berechtigten
Personen: Die in den Hausbeschreibungen angegebene Personenzahl darf nicht
überschritten werden.
8. Schäden am Haus bzw. an
Einrichtungsgegenständen, die vom Mieter verursacht werden, sind nicht durch den
Mietpreis abgedeckt. In England regulieren Sie einen derartigen Schaden bitte an
Ort und Stelle mit dem Eigentümer bzw. Schlüsselhalter. In Frankreich regulieren
Sie einen derartigen Schaden bitte an Ort und Stelle mit dem Eigentümer, ansonsten werden
derartige Schäden oft auch über die Kaution reguliert. Bitte stellen Sie sicher, daß
Ihre Privat-Haftpflicht- Versicherung auch Schäden an angemieteten
Ferienhäusern/-wohnungen im Ausland versichert.
9. Alle notwendigen Einrichtungsgegenstände - wie
Geschirr, Küchengeräte, Decken und Kopfkissen bzw. Nackenrollen sind vorhanden, außer
der Bett- und Tischwäsche sowie der Hand- und Küchentücher. Bitte beachten Sie, daß
die angegebenen Gartenmöbel und Sitzmöbel im Wohnraum nicht immer für die maximale
Belegungszahl ausreichen.
10. Die Endreinigung ist grundsätzlich vom
Mieter durchzuführen, falls in den Hausbeschreibungen nichts anderes vermerkt ist. Auf
Wunsch kann evtl. gegen gesonderte Bezahlung eine Putzhilfe gestellt werden.
11. Haustiere sind in England und Frankreich
nur mit ausdrücklicher Genehmigung des jeweiligen Hausbesitzers zugelassen. In diesem
Fall kann eine gesonderte Kaution verlangt werden. Die gültigen Einreisebestimmungen für
Haustiere sind unbedingt zu beachten.
12. Beanstandungen: Alle Beanstandungen in Bezug auf
die angemieteten Räume richten sich gegen den im Mietvertrag genannten Vermieter; die
Beanstandungen sind diesem bzw. seinem Beauftragten oder seinem Schlüsselhalter
unverzüglich zu melden. Wir bitten um Ihr Verständnis, daß Ansprüche wegen
Beanstandungen, die nicht an Ort und Stelle vorgebracht wurden, ausgeschlossen sind. Bei
Mängeln ist eine angemessene Frist zur Beseitigung einzuräumen.
13. Haftung: Schadenersatz wegen Nichterfüllung,
verspäteter Erfüllung oder wegen Mängel kann nur verlangt werden, wenn der Vermieter
diese zu vertreten hat. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere wegen höherer
Gewalt, wie z.B. Krieg, Unruhen, Streik, Seuchen, Ungezieferplage oder Naturereignisse
sind ausgeschlossen; ebenso bei Eintritt unvorhersehbarer und unvermeidbarer Umstände,
wie z.B. behördlicher Anordnungen, plötzlicher Baustelle, Lärm durch Nachbarn sowie bei
gelegentlichen Ausfällen oder Störungen in der Wasser-, Gas- oder Stromversorgung und
der Elektro- oder Gasgeräte, die durch Verschleiß oder unsachgemäße Bedienung
entstanden sind.
Die Firma U. Neukirchen GmbH hat alle Ferienhäuser
sorgfältig ausgesucht und möglichst objektiv beschrieben entsprechend dem bei der
Besichtigung vorgefundenen Zustand. Angaben, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen,
wie z.B. Freizeit-, Einkaufsmöglichkeiten etc., erfolgen ohne Gewähr.
14. Abstandnahme vom Mietvertrag: Wünscht
der Mieter aus von dem Vermieter nicht zu vertretenden Gründen Abstand von dem
geschlossenen Mietvertrag zu nehmen, so teilt er dies unverzüglich der Ursula Neukirchen
GmbH als Vertreterin des Vermieters textlich mit; in diesem Fall bleibt die
Verpflichtung zur Zahlung der Miete bestehen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas
Abweichendes vereinbart. Kann das Haus durch die Ursula Neukirchen GmbH neu vermittelt
werden, erhält der Mieter gezahlte Mietbeträge zurück, wobei jedoch eventuelle
Preisnachlässe und eine Entschädigung, mindestens jedoch 80,00 den zu
erstattenden Betrag mindern. Der Nachweis niedrigerer Kosten als der genannten Pauschale
bleibt dem Mieter vorbehalten.
15. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
(RRV):
Mit Abschluß des Mietvertrags wird ein RRV-Schutz ohne
Selbstbeteiligung bei der Europäischen Reiseversicherung AG, München, angeboten.
Diese Versicherung beinhaltet Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) und
Reiseabbruchversicherung (RAB). Die Prämie ist gestaffelt nach der Höhe des Mietpreises.
Für den Versicherungsschutz gelten ausschließlich die Versicherungsbedingungen für
Reiseversicherungen der Europäischen Reiseversicherung AG (VB-ERV 2012), die nachfolgend
auszugsweise angegeben sind:
Bei Ferienwohnungen besteht Versicherungsschutz für alle
Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert
haben und deren Angehörige. Haben mehr als 4 Personen und ggf. 2 weitere mitreisende,
minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen
der versicherten Person. Die RRV erstattet im Rahmen der VB-ERV 2012 die vertraglich
geschuldeten Reise-Rücktrittskosten bei Nichtantritt oder Abbruch/außerplanmäßige
Beendigung der Reise aus einem der folgenden versicherten Gründe:
- Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere
Erkrankung, Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit der versicherten Person oder einer
Risikoperson.
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten
Gelenken.
- Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder
einer mitreisenden Risikoperson aufgrund von unerwarteter betriebsbedingter Kündigung des
Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die
versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson einschließlich Arbeitsplatzwechsel.
- Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder
Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der versicherten
Person/mitreisenden Risikoperson zur Schadensfeststellung erforderlich ist.
- Wiederholung einer nichtbestandenen Prüfungen an einer
Schule/Universität, sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die
versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende
stattfinden soll.
Die ausgewiesenen Versicherungsprämien der RRV beinhalten
im Versicherungsfall keine Selbstbeteiligung.
Zusammen mit den Mietunterlagen wird der
Versicherungsschein ausgehändigt, der über weitere Einzelheiten informiert.
Im Versicherungsfall ist der Versicherte verpflichtet, die
Europäische Reiseversicherung AG, Postfach 80 05 45, 81605 München, unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen und gleichzeitig im Rücktrittsfall die Buchung bei der
Firma Ferienhäuser am Atlantik, U. Neukirchen GmbH zu stornieren.
16. Die Hausbeschreibungen entsprechen dem Stand der
Internetseitengenerierung. Irrtümer und nachträgliche Änderungen bleiben vorbehalten.
____________________________________________Stand 01/2013
Haben Sie weitere Fragen, dann bitte
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